Pflegegeld-Begleitung
Warum eine Begleitung?
Damit Sie ausreichend über die Verfügbarkeit von Pflegegeld informiert sind, um zu wissen, was Ihnen zusteht. Eine gute und leistbare Betreuung kann nur mit der richtigen Einstufung erfolgen. Wir erfassen gemeinsam den Pflege- und Betreuungsbedarf, um eine adäquate Versorgung sicherstellen zu können. Um Fehlerquellen zu vermeiden, unterstütze ich Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente, bei der Erhebung relevanter Informationen, das Einholen von notwendigen Befunden und das Einreichen zum richtigen Zeitpunkt.
Was kostet mich das?
Ich biete Pakete an, die auf meine Begleitungen ausgerichtet sind. Egal wie lange und wie oft Sie mich brauchen.
Wie sieht die Begleitung aus?
Sie werden von mir zu Hause besucht, in der Regel von einer Dauer von 1,5 Stunden, um die Pflege und Betreuungssituation zu erfassen. Danach erhalten sie eine Vorberechnung ihrer Pflegestufe. Wir werden gemeinsam alle notwendigen Formulare ausfüllen und Sie werden auf die Begutachtung vorbereitet. Meine Begleitung beginnt mit dem Hausbesuch und endet mit dem Erhalt Ihrer Pflegestufe. Im Anschluss erhalten Sie alle erhobenen Unterlagen, die Sie für einen Krankenhausaufenthalt, Kurzzeitpflege etc. verwenden können.
Sollte ich meine Pflegestufe überprüfen lassen?
Ja, wenn Sie eine Verschlechterung des allgemeinen körperlichen Zustandes oder kognitiv, der Gedächtnisleistung erkennen. Die Bedürfnisse und Anforderungen der pflegebedürftigen Personen kann sich im Laufe der Zeit ändern und das Pflegegeld sollte entsprechend angepasst werden. Zu einer jährlichen Kontrolle würde ich anraten. Auch hier kann ich Sie in Bezug auf die Möglichkeiten einer Erhöhung beraten.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die Menschen erhalten, wenn Sie aufgrund von Pflegebedürftigkeit im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Es sollen Ihre Pflegebedürfnisse abgedeckt werden und ein würdevolles Leben ermöglichen.
Zweck des Bundespflegegeldgesetz § 1 BPGG:
Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen so weit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen."
(Quelle: Bundespflegegeldgesetz, § 1)
Pflegestufen Jänner / 2023 lt. BPGG
Stufe 1
€ 192,00
Stufe 2
€ 354,00
Stufe 3
€ 551,60
Stufe 4
€ 827,10
Stufe 5
€ 1.123,50
Stufe 6
€ 1.568,90
Stufe 7
€ 2.061,80
(Achtung: Im Jänner erfolgt meist eine Anpassung der Beiträge!)
KONTAKT
0676/ 66 28 188
Mo-Fr, 7-17 Uhr
Einsatzgebiete
In Niederösterreich in den Bezirken Neunkirchen, Wiener Neustadt, Baden und Mödling. In Wien und Teile des Burgenlands.
Weiteres auf Anfrage.